Um zukünftig Kooperationen zwischen den Biologischen Stationen, den Mitgliedskörperschaften des LVR und/oder den Naturparken im Netzwerk Umwelt grundlegend zu verankern, wurden die Förderrichtlinien für die Biologischen Stationen entsprechend überarbeitet. Darüber hinaus wurden im Zuge der inhaltlichen Überarbeitung einige weitere Anpassungen vorgenommen.