Der Förderrahmen der zur Beratung stehenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des LVR 2014 liegt bei 4.368.134,27 € und setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aus den Zuweisungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG-Mittel) in 2013, die mit Erlass vom 19.4.2013 bewilligt und mit Auszahlungstermin an den LVR zum 27.6.2013 festgesetzt wurden (4.021.500 €).
2. Aus Mittelrückflüssen/Aufwandsresten 2012/2013 in Folge nicht verwendeter projektbezogener GFG-Mittel aus Vorjahren, welche im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfungen zu verschiedenen Projekten ermittelt wurden und der Produktgruppe 025 zur Verfügung stehen (253.035,29 €).
3. Aus genehmigten Aufwands-/Auszahlungsresten nicht projektbezogen verplanter GFG-Mittel 2012, welche im Rahmen der Projektförderberatungen 2013 gem. Vorlage 13/2389/1 für Fortsetzungsprojekte 2014 bereitgestellt werden sollten
(93.598,98 €).
Anlage 1 beinhaltet eine Aufstellung der zur Förderung/Ablehnung vorgeschlagenen Projekte.
Die laufenden Nummern 1 - 20 betreffen Fortsetzungsprojekte, die bereits in Vorjahren im Rahmen der Regionalen Kulturförderung bezuschusst wurden und für die eine Förderung im Jahr 2014 in Aussicht gestellt wurde.
Bei den laufenden Nummern 21 - 129 handelt es sich um Neuanträge.
Anlage 2, die gesondert versandt wird, beinhaltet die inhaltliche Beschreibung der Projekte mit den Begründungen für die Förderempfehlungen aus Anlage 1.
Aufgrund der gegenüber der Antragssumme in geringem Maße zur Verfügung stehenden Fördermittel, wurden Kürzungen bzw. negative Förderempfehlungen ausgesprochen und fachlich begründet.
Die Kommission Regionale Kulturförderung hat am 11.9.2013 in nicht öffentlicher Sitzung aus den dargestellten Projekten eine Auswahl getroffen und entsprechende Förderempfehlungen und Einzelfallbegründungen sowie die vorbehaltliche Mittelübertragung nicht verwendeter Restmittel beschlossen, die sie dem Landschaftsausschuss zur endgültigen Beschlussfassung empfiehlt.