Aufgrund neuer fachlicher Standards, rechtlicher Änderungen sowie zur Verwaltungsvereinfachung wurde die Richtlinie zur Erlaubniserteilung überarbeitet und mit dem Landesjugendamt Westfalen abgestimmt.
In der Landesjugendhilfeausschusssitzung am 26. September 2013 wurde aufgrund weiteren Beratungsbedarfs dieser Tagesordnungspunkt auf die Sitzung am
14. November 2013 vertagt.
Nach einvernehmlichem Beratungsergebnis zwischen den beiden Landesjugendämtern und dem Diakonischen Werk wurde die Richtlinie an den kursiv gekennzeichneten Stellen geringfügig geändert.