Die Verwaltung hat gemäß Vorlage 13/2943 insbesondere über die Ausrichtung des „LVR-Aktionsplans UN-BRK“ an die Konvention und den dabei gewählten Matrixansatz berichtet. In der vorgenannten Vorlage wurden die aus Art. 3 BRK „Allgemeine Grundsätze“ entwickelten LVR-Bewertungskriterien detailliert beschrieben. Hierbei handelt es sich um die Kriterien Inklusion, Partizipation, Selbstbestimmung, Gleichstellung, Barrierefreiheit, Geschlechtergerechtigkeit und Kindeswohl, die gemeinsam einen umfassenden menschenrechtlichen Ansatz gewährleisten sollen.
Neben diesen Bewertungshilfen sieht der 1. Meilenstein des Projektplans auch eine detaillierte Beschreibung der Handlungsfelder im LVR vor, die mit dieser Vorlage der politischen Vertretung zur Kenntnis gegeben werden sollen. Es handelt sich nicht um eine reine Tätigkeitsbeschreibung des LVR, sondern um eine handlungsfeldbezogene und damit dezernatsübergreifende Beschreibung der sehr unterschiedlichen Aktivitäten des LVR mit Bezug zur UN-BRK.
Auf Basis dieser differenzierten Ausarbeitung wurden zu allen sieben Handlungsfeldern
Verwaltung und Organisation
Bewusstseinsbildung
Bildung und Erziehung
Arbeit und Beschäftigung
Wohnen und Sozialraum
Kultur und Freizeit
Psychiatrie und Gesundheit
interne Workshops durchgeführt, in denen der LVR in seinen verschiedenen „Rollen“ anhand der o.g. Kriterien diskutiert und reflektiert wurde.
Neben den Mitgliedern des Projektteams und je nach konkreter Aufgabenstellung hinzugezogenen weiteren Fachkräften aus anderen Bereichen der Verwaltung (einschließlich externer Dienststellen und Einrichtungen), war die Gesamtschwerbehindertenvertretung in den Workshops aktiv beteiligt.
Alle Erkenntnisse aus dem bisherigen Projektverlauf fließen in differenzierte Betrachtungen/Bewertungen der für den LVR relevanten Handlungsfelder im Hinblick auf (erste) konkrete Herausforderungen und Problemanzeigen ein, über die im nächsten Beratungszug der politischen Vertretung gem. dem in Vorlage 13/2539 definierten "Projektmeilenstein 2" berichtet werden soll.
Ziel ist die Entwicklung eines LVR-Aktionsplans, der eine pragmatische Mainstreaming-Strategie - d.h. menschenrechtliche und damit u.a. auch inklusive Grundsätze in allen Handlungsfeldern des LVR immer mitzudenken – gewährleistet und diese ab 2014 in ausgewiesenen Aktionen bzw. Aktionsfeldern erprobt.