Vorlage-Nr. 13/3069
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss 2012 des Betriebes LVR-Jugendhilfe Rheinland wird entsprechend der als Anlage zur Vorlage Nr. 13/3069 beigefügten Bilanz zum 31.12.2012 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2012 festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.048,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Den Mitgliedern des Betriebsausschusses der LVR-Jugendhilfe Rheinland wird Entlastung erteilt.
Begründung:
Gemäß § 26 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 7 der Betriebssatzung der LVR-Jugendhilfe Rheinland ist der Jahresabschluss durch die Landschaftsversammlung festzustellen.
Gleichzeitig mit der Feststellung ist über die Ergebnisverwendung zu beschließen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte durch die DHPG, Dr. Harzem & Partner KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland erhielt für den vorgelegten Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, nach dem Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LVR-Jugendhilfe Rheinland vermittelt.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland schließt das Wirtschaftsjahr zum 31.12.2012 mit einem Jahresüberschuss von 6.048,62 € ab.
Der Betriebsausschuss der LVR-Jugendhilfe Rheinland hat in seiner Sitzung am 25.09.2013 mit Vorlage Nr. 13/3070 den Jahresabschluss 2012 beraten und zur Kenntnis genommen. Hierbei wurde einstimmig der Betriebsleitung gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 12 der Betriebssatzung Entlastung erteilt und folgende Beschlussempfehlungen gegeben:
Der Betriebsausschuss LVR-Jugendhilfe Rheinland empfiehlt dem Landschaftsausschuss, den Jahresabschluss an die Landschaftsversammlung mit folgender Beschlussempfehlung weiterzuleiten:
Die Landschaftsversammlung stellt den Jahresabschluss der LVR-Jugendhilfe Rheinland fest.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 6.048,62 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird, wie bisher, erst nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Landschaftsversammlung entscheiden, ob der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erteilte Bestätigungsvermerk zu ergänzen ist. L u b e k