In den Vorlagen 13/938 und 13/1915 wurde die Problematik von jungen Menschen aufgezeigt, die im Rahmen der Eingliederunsghilfe Leistungen zum Wohnen erhalten und in Pflegeheimen leben.
Mit dieser Vorlage wird der Untersuchungsauftrag aus der Vorlage 13/1915 umgesetzt: Es werden die Ergebnisse der Analyse der Zielgruppenstruktur sowie der Zugangswege in die Pflegeheime ausgewertet. Es zeigt sich, dass sich dieser Personenkreis zu 60% aus Menschen mit einer psychischen Behinderung zusammensetzt, diese Menschen überwiegend Männer sind und zu einem größeren Teil erst in den letzten Jahren in eine Pflegeeinrichtung eingezogen sind.
Die Mehrzahl der Menschen, die in ein Pflegeheim umzogen, kamen aus der eigenen Häuslichkeit oder wechselten nach einem Klinikaufenthalt unmittelbar in ein Pflegeheim.
Um künftig den Wechsel von jüngeren Menschen mit Behinderung in ein Pflegeheim zu vermeiden, soll auch für diesen Personenkreis künftig die Frage der Bedarfsdeckung in den regionalen Hilfeplankonferenzen geklärt werden.
Darüber hinaus werden das Fallmanagement sowie die KoKoBe und die SPZ für die beschriebene Problematik sensibilisiert, um mit Menschen mit Behinderung auch Alternativen zu einem Pflegeheim erörtern zu können.