Gemäß § 78 Abs. 6 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände berechtigt, Schulen für Kranke zu errichten und fortzuführen, wenn ein gebietsübergreifendes Bedürfnis besteht und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Ist eine Schule für Kranke gegründet, kann nach schulrechtlichen Bestimmungen die Genehmigung für die Auflösung einer öffentlichen Schule versagt werden, wenn ein Bedürfnis für die Fortführung der Schule besteht. In der Trägerschaft des LVR stehen zwei Schulen für Kranke - LVR-Paul-Moor-Schule in Bedburg-Hau und die LVR-Hanns-Dieter-Hüsch-Schule in Viersen. Derzeit werden 55 Schülerinnen und Schüler in der LVR-Paul-Moor-Schule in Bedburg-Hau und 185 Schülerinnen und Schüler in der LVR-Hanns-Dieter-Hüsch-Schule in Viersen unterrichtet. Die Krankheits- und Störungsbilder der Schülerinnen und Schüler haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Die Schulen für Kranke verzeichnen eine Zunahme von schweren Krankheits- und Störungsbildern im stationären und teilstationären Bereich sowie die Zunahme von Kindern und Jugendlichen mit einem komplexen Hilfebedarf. Dies erfordert eine intensive Zusammenarbeit von Klinik, Jugendhilfe und Schule und ist oft mit der Organisation weiterer Maßnahmen, wie z.B. Schulwechsel, Schulformwechsel, Integrationshilfe oder intensivpädagogische Maßnahmen verbunden. Zielsetzung beider LVR-Schulen für Kranke ist die bestmögliche Reintegration von erkrankten Schülerinnen und Schülern im Anschluss an ihren Klinikaufenthalt in das allgemeine Schulsystem.