Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2906
öffentlich
Datum: | 04/29/2013 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Köppl |
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Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 22.05.2013 | empfehlender Beschluss |
Landschaftsausschuss | 29.05.2013 | Beschluss |
Tagesordnungspunkt:
Ermächtigungungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO;
hier: Beschluss der Gültigkeitsdauer zukünftiger Ermächtigungsübertragungen
Beschlussvorschlag:
Folgende Gültigkeitsdauer wird für zukünftige Ermächtigungsübertragungen beschlossen:
1. konsumtive Ermächtigungsübertragungen Aufwand/Auszahlung 1 Jahr
2. komsumtive Ermächtigungsübertragungen von Transferauszahlungen der
Produktgruppe 073 "Beteiligungen" unbegrenzt
3. investive Ermächtigungsübertragungen für Baumaßnahmen/Beschaffungen
maximal 2 Jahre
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | |
Erträge: | | Aufwendungen: | keine |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | keine |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
H ö t t e
Zusammenfassung:
Aufgrund des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes (NKF-WG) wird die Festlegung der oben genannten Gültigkeitszeiträume für Ermächtigungsübertragungen empfohlen.