LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2842
öffentlich
Datum:
04/09/2013
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Frau Kuhl-Kollberg, Herr Brück
Schulausschuss24.04.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss29.05.2013Beschluss
Kommission Inklusion06.06.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
LVR-Berufskolleg - Fachschulen des Sozialwesens;
hier: Errichtung eines Aufbaubildungsganges "Fachkraft für inklusive Bildung und Erziehung"
Beschlussvorschlag:
"Der Errichtung des Aufbaubildungsganges `Fachkraft für inklusive Bildung und Erziehung´ i.S.d. § 1 Abs. 5 Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) zum 01.02.2014 im Rahmen eines Schulversuchs wird gemäß Vorlage Nr. 13/2842 zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der obersten Schulaufsichtsbehörde die Zulassung des Schulversuchs nach § 25 Schulgesetz NRW zu beantragen und gemäß § 81 Schulgesetz NRW die Errichtung durch die Obere Schulaufsichtsbehörde genehmigen zu lassen."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt 2014:
Produktgruppe:057
Erträge:3.000 €10.000 €
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:7.000 €
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Aufbaubildungsgang „Fachkraft für inklusive Bildung und Erziehung“ ist darauf ausgerichtet, Fachpersonal aus den Bereichen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe auf die nächsten Schritte zur Umsetzung der Inklusion vorzubereiten und sie in die Lage zu versetzen, in ihren Einrichtungen Barrieren unterschiedlichster Art abzubauen. Das LVR-Berufskolleg, Fachschulen des Sozialwesens beabsichtigt, mit diesem Aufbaubildungsgang  seine Unterrichtinhalte im Hinblick auf die Inklusion auszubauen.
Der Aufbaubildungsgang umfasst 600 Stunden und soll am 01.02.2014 beginnen.
Die Personalkosten  werden zu 100 % durch das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Schulgesetz erstattet.
Es werden sächliche  Kosten in Höhe von 10.000 Euro im Haushalt 2014 des Dezernates 5 veranschlagt.
Ein Teil der  sächlichen Kosten soll über einen Eigenanteil i.H.v. 150 Euro pro Teilnehmerin und Teilnehmer finanziert werden.


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden