Die Förderung der Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen hat sich im Rheinland und in Westfalen-Lippe unterschiedlich entwickelt. Dies vor allem im Bereich der integrativen Förderung.
Der Landschaftsverband Rheinland hat bei der Förderung von Kindern mit Behinderungen das Betreuungssystem der integrativen Gruppe bevorzugt, bei dem die reguläre Gruppenstärke auf 15 Kinder abgesenkt wird, von denen 5 Kinder mit Behinderungen sind. Somit findet im Rheinland - mit Ausnahme der Plätze der Einzelintegration - bisher überwiegend eine gruppenbezogene Finanzierung statt.
Beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe wird traditionell das Modell der Zusatzkraft praktiziert, bei dem beispielsweise bei 3 Kindern mit Behinderungen eine zusätzliche Fachkraft finanziert wird. Dabei wurde die Umstellung auf das KiBiz im Jahr 2008 genutzt, den Trägern auch die Möglichkeit zu eröffnen, das rheinische Modell der Absenkung der Gruppenstärke zu wählen. Die Finanzierung des Modells des LWL erfolgt im Rahmen einer Kindpauschale.
Es geht nun darum einen gemeinsamen Harmonisierungsprozess einzuleiten, um die beiden Finanzierungssysteme soweit möglich anzugleichen. Die Grundlagen der Finanzierungssysteme und erste Veränderungen der Finanzierung beim LVR für die Kindergartenjahre 2012/2013 und 2013/2014 sind der Vorlage zu entnehmen.