LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/2717/1
öffentlich
Datum:
11/14/2013
Dienststelle:
Steuerungsdienst 41
Bearbeitung:
Frau Knebel-Ittenbach / Frau Muth-Imgrund / Herr Bruchhaus
Finanz- und Wirtschaftsausschuss04.12.2013empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss06.12.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Neues Förderverfahren für Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen (Kindpauschale)
Beschlussvorschlag:
siehe folgende Seiten
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k 
Zusammenfassung:

Das neue Fördersystem für die Bildung im Elementarbereich enthält folgende Eckpunkte:

1. Die Festlegung von Faktoren, deren Umsetzung eine qualitätsorientierte, die persönliche Weiterentwicklung des einzelnen Kindes sicherstellende Förderung ermöglicht. Die Verwaltung des LVR-Landesjugendamtes sieht hierfür einen zusätzlichen Förderbedarf für Kinder mit Behinderung, da die KiBiz-Pauschalen alleine den behinderungsbedingten zusätzlichen pädagogischen Mehrbedarf nicht abdecken.

Es handelt sich um folgende Faktoren:

1.1 Gruppengröße

1.2 Personalausstattung

1.3 Personalqualifizierung, Vernetzung, Beratung

1.4 Ausstattung, Materialien

2. Die Sicherstellung dieser Förderung soll durch eine Kombination von Mitteln des KiBiz und des LVR-Haushalts erfolgen.

3. Es soll ermöglicht werden, kleine Betreuungssettings (Gruppenstärkenabsenkung) und zusätzliche Fachkraftstunden in der Praxis umzusetzen.

4. Es soll eine einheitliche träger- und gruppenunabhängige Pauschale für jedes Kind geben.

Das bisherige Modellprojekt der Einzelintegration wird in das neue System überführt. Die Ausführungen der Vorlage 13/2717 geben die Ergebnisse der Diskussionen in den Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses und des Interfraktionellen Arbeitskreises wieder.

 


Begründung:
Anlagen: