Im Wege einer Ersatzvornahme hat das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Rat der Fach- und Berufsverbände die Verordnung "Pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV)" vom 19.11.2012 in Kraft gesetzt. Aufgrund der sich durch das neue System abzeichnenden Fehlanreize mit weitreichenden Auswirkungen auf das System der psychiatrischen Versorgung im Rheinland hat die Landschaftsversammlung Rheinland am 19.12.2012 die beigeügte Resolution beschlossen (Vorlage 13/2647).
In ihr sind die Kritikpunkte an dem neuen System dargestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus werden aufgefordert, das System grundlegend zu überarbeiten.
Die Resolution wurde zwischenzeitlich an das Bundesministerium für Gesundheit, an das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, an die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., an den GKV-Spitzenverband sowie an die InEK GmbH (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) versandt.
Über die Fach- und Berufsverbände wurde die Resolution den an der psychiatrischen Versorgung Beteiligten zur Kenntnis gegeben.