Im Wege einer Ersatzvornahme hat das Bundesministerium für Gesundheit gegen den Rat der Fach- und Berufsverbände die Verordnung „Pauschalierende Entgelte Psychiatrie und Psychosomatik 2013 (PEPPV)“ vom 19.11.2012 in Kraft gesetzt.
Aufgrund der sich durch das neue System abzeichnenden Fehlanreize mit weitreichenden Auswirkungen auf das System der psychiatrischen Versorgung im Rheinland wird empfohlen, die anliegende Resolution zu beschließen.
In ihr sind die Kritikpunkte an dem neuen System dargestellt. Das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus werden aufgefordert, das System grundlegend zu überarbeiten.