Vorlage-Nr. 13/2633
Zusammenfassung:
Die Plenartagung der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland (HKV) findet am 15./16.04.2013 in Lippe statt. Der LVR darf gemäß § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung der HKV 6 Mitglieder benennen.
§ 4 Absatz 2 Geschäftsordnung HKV:
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den ständigen Mitgliedern des Arbeitsausschusses zuzüglich der von den Mitgliedern der HKV aus ihren Organen bestimmten Personen, wobei pro Mitglied eine Zahl von 6 Personen nicht überschritten werden darf.
Begründung:
Plenartagung der Höheren Kommunalverbände in der Bundesrepublik Deutschland (HKV) am 15./16.04.2013 in Lippe
Die nächste Plenartagung der HKV findet am 15./16.04.2013 in Lippe statt.
Nach § 4 Absatz 2 der Geschäftsordnung der HKV können insgesamt 6 Mitglieder der Landschaftsversammlung an der Tagung teilnehmen. Gäste sind nicht zugelassen.
Weitere Informationen werden den vom Landschaftsausschuss benannten Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig übermittelt.
L U B E K