LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2632
öffentlich
Datum:
12/04/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Zimmermann
Landschaftsausschuss17.12.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main;
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städtetages folgende zwei Vertreterinnen / Vertreter zur Entsendung in die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main:
1. _______________________________
2. _______________________________
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:PG 043 (politische Gremien)
Erträge:gemäß Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

ja
Einzahlungen:gemäß Entschädigungssatzung
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplanja
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Der Landschaftsverband Rheinland hat das Recht, zwei stimmberechtigte Vertreterinnen / Vertreter in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu entsenden.

Die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main statt.

Für die Benennung der Delegierten ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.


Begründung:


Die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wird vom Präsidium alle zwei Jahre einberufen.

Die 37. ordentliche Hauptversammlung findet vom 23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main statt. Das Thema der Hauptversammlung steht derzeit noch nicht fest.

Der Landschaftsverband Rheinland ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Städtetages und entsendet gemäß § 6 Abs. 2 c) der Satzung des Deutschen Städtetages zwei stimmberechtigte Vertreterinnen / Vertreter in die Hauptversammlung.

Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre von den zwei zu entsendenden Delegierten für die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland ein Delegierter vorzusehen. Da die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.

Der Landschaftsausschuss kann somit zwei Delegierte zur 37. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. - 25.04.2013 entsenden.

Es ist möglich, weitere Teilnehmerinnen / Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.

Als Anlage ist ein voraussichtlicher Zeitplan der Hauptversammlung beigefügt.

Im Auftrag

S o e t h o u t

Anlagen: