Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2632
öffentlich
Datum: | 12/04/2012 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
| |
Tagesordnungspunkt:
37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom
23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main;
hier: Benennung von Delegierten
Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städtetages folgende zwei Vertreterinnen / Vertreter zur Entsendung in die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main:
1. _______________________________
2. _______________________________
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gemäß Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gemäß Entschädigungssatzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:
Der Landschaftsverband Rheinland hat das Recht, zwei stimmberechtigte Vertreterinnen / Vertreter in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages zu entsenden.
Die 37. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages findet vom 23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main statt.
Für die Benennung der Delegierten ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.
Begründung:
Die ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages wird vom Präsidium alle zwei Jahre einberufen.
Die 37. ordentliche Hauptversammlung findet vom 23. - 25.04.2013 in Frankfurt am Main statt. Das Thema der Hauptversammlung steht derzeit noch nicht fest.
Der Landschaftsverband Rheinland ist außerordentliches Mitglied des Deutschen Städtetages und entsendet gemäß § 6 Abs. 2 c) der Satzung des Deutschen Städtetages zwei stimmberechtigte Vertreterinnen / Vertreter in die Hauptversammlung.
Gemäß § 113 Abs. 2 GO wäre von den zwei zu entsendenden Delegierten für die Verwaltung des Landschaftsverbandes Rheinland ein Delegierter vorzusehen. Da die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland als Mitglied des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung zur Hauptversammlung stimmberechtigt ist, verzichtet die Verwaltung auf die Benennung eines weiteren Verwaltungsdelegierten.
Der Landschaftsausschuss kann somit zwei Delegierte zur 37. ordentlichen Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 23. - 25.04.2013 entsenden.
Es ist möglich, weitere Teilnehmerinnen / Teilnehmer als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung zu entsenden.
Als Anlage ist ein voraussichtlicher Zeitplan der Hauptversammlung beigefügt.
Im Auftrag
S o e t h o u t