Nach § 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung hat der Landschaftsauschuss die Beschlüsse der Landschaftsversammlung vorzubereiten.
Nach § 7 Abs. 1 der Landschaftsverbandsordnung beschließt die Landschaftsversammlung über den Erlass der Haushaltssatzung sowie über die Landschaftsumlage.
In der nachfolgenden Begründung wird der derzeitige Beratungsstand des Entwurfs des Haushaltes 2013 einschl. Veränderungsnachweis im Einzelnen dargestellt.