Vorlage-Nr. 13/2619
Beschlussvorschlag:
Der LVR macht die Verwaltungskosten der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder bei dem Heimkinderfonds rechtswahrend geltend. Eine spätere Rückzahlung an den Fonds bleibt vorbehalten, wenn die Mittel für die Erfüllung von Ansprüchen ehemaliger Heimkinder nicht ausreichen und eine ausschließliche Verwendung für solche Ansprüche sichergestellt ist.
Zusammenfassung:
Zur Frage, ob die rheinische Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder aus Mitteln des Fonds "Heimerziehung West" refinanziert werden soll, liegt noch kein Beschluss vor. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW erwartet zeitnah eine definitive Aussage dazu.