LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2618
öffentlich
Datum:
12/07/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Kremer
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung19.12.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2013
Beschlussvorschlag:
Gemäß Vorlage 13/ 2618 wird beschlossen:

1. Die Einwendungen der sieben Mitgliedskörperschaften und der Stadt Gummersbach gegen die Beteiligung des LVR an der Archäologischen Zone und dem Jüdischen Museum in Köln werden unter Berücksichtigung der fehlenden finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt 2013 einschließlich der Folgejahre werden als unbegründet zurückgewiesen.

2. Eine weitere Absenkung des Hebesatzes, über die durch die Verwaltung vorgeschlagene Absenkung um 0,05 %-Punkte auf dann 16,65 %-Punkte hinaus, ist nicht möglich. Die Einwendungen der Stadt Wuppertal werden zurückgewiesen.

3. Die weiteren Einwendungen des Rhein-Kreis-Neuss zur Entwicklung der Stellen und der Personalaufwendungen sowie zur Vorhaltung der LVR Umweltverwaltung sind inhaltlich nicht begründet und werden zurückgewiesen.

4. Die Einwendung der AG Schulpflegschaften gegen die therapeutische Versorgung an den Rheinischen Förderschulen wird mit Blick auf das zurzeit laufende Projekt „Entwicklung neuer Steuerungsmodelle zur Sicherung und Optimierung der therapeutischen Behandlungen für die Schülerinnen und Schüler an den LVR-Förderschulen“ und dem hieraus resultierenden künftigen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Am 19.09.2012 fand das Beteiligungsverfahren der Mitgliedskörperschaften zur Aufstellung der Haushaltssatzung 2013 gem. § 23 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) und § 55 Kreisordnung NRW, alte Fassung (KrO NRW - alt) statt.  

Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte erhoben in der Zeit vom 19.10.2012 bis zum 22.11.2012 die Mitgliedskörperschaften Stadt Wuppertal, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss sowie die StädteRegion Aachen Einwendungen gem. § 55 KrO NRW (alt) i. V. m. § 22 Abs. 4 LVerbO gegen den durch den Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2012 beschlossenen Antrag 13/205 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie FDP zu dem Angebot des LVR an die Stadt Köln über eine Beteiligung an dem Projekt ‚Archäologische Zone und Jüdisches Museum‘ in Köln. (siehe Anlagen 1 bis 7).

Mit Schreiben vom 19.10.2012 erhebt die Stadt Wuppertal gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 55 KrO NRW (alt) Einwendungen gegen die Höhe der Landschaftsumlage (Anlage 8). Die Stadt Wuppertal appelliert an den LVR, die Konsolidierungsbestrebungen zu verstärken und eine nochmalige Absenkung des Umlagesatzes vorzunehmen.

Der Rhein-Kreis-Neuss erhebt darüber hinaus Einwendungen gegen die Entwicklung der Personalaufwendungen und Stellen sowie die Vorhaltung einer Umweltverwaltung beim LVR.

Die Stadt Gummersbach (keine Mitgliedskörperschaft) richtet sich mit Schreiben vom 20.11.2012 ebenfalls gegen das Angebot einer Beteiligung an dem Projekt ‚Archäologische Zone und Jüdisches Museum‘. Das Schreiben wird formal als Einwendung gem. § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gewertet, da aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen in der Zeit vom 12.11. – 26.11.2012 jede Einwohnerin und jeder Einwohner Einwendungen formulieren kann (Anlage 9).

Dies gilt auch für die Einwendungen der Arbeitsgemeinschaft der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperlich und motorische Entwicklung und dem Förderschwerpunkt Sehen (Blinde) in NRW - kurz AG Schulpflegschaften - (Anlage 10). Die Einwendung richtet sich gegen die therapeutische Versorgung aufgrund des mit LA Vorlage 13/ 935 ausgesetzten Therapeutenschlüssels an den rheinischen Förderschulen.

Die Verwaltung schlägt mit der Vorlage 13/2618 vor die Einwendungen zurückzuweisen.


Begründung:
Anlagen: