Am 19.09.2012 fand das Beteiligungsverfahren der Mitgliedskörperschaften zur Aufstellung der Haushaltssatzung 2013 gem. § 23 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) und § 55 Kreisordnung NRW, alte Fassung (KrO NRW - alt) statt.
Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte erhoben in der Zeit vom 19.10.2012 bis zum 22.11.2012 die Mitgliedskörperschaften Stadt Wuppertal, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis-Neuss sowie die StädteRegion Aachen Einwendungen gem. § 55 KrO NRW (alt) i. V. m. § 22 Abs. 4 LVerbO gegen den durch den Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2012 beschlossenen Antrag 13/205 der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie FDP zu dem Angebot des LVR an die Stadt Köln über eine Beteiligung an dem Projekt ‚Archäologische Zone und Jüdisches Museum‘ in Köln. (siehe Anlagen 1 bis 7).
Mit Schreiben vom 19.10.2012 erhebt die Stadt Wuppertal gemäß § 23 Abs. 2 in Verbindung mit § 55 KrO NRW (alt) Einwendungen gegen die Höhe der Landschaftsumlage (Anlage 8). Die Stadt Wuppertal appelliert an den LVR, die Konsolidierungsbestrebungen zu verstärken und eine nochmalige Absenkung des Umlagesatzes vorzunehmen.
Der Rhein-Kreis-Neuss erhebt darüber hinaus Einwendungen gegen die Entwicklung der Personalaufwendungen und Stellen sowie die Vorhaltung einer Umweltverwaltung beim LVR.
Die Stadt Gummersbach (keine Mitgliedskörperschaft) richtet sich mit Schreiben vom 20.11.2012 ebenfalls gegen das Angebot einer Beteiligung an dem Projekt ‚Archäologische Zone und Jüdisches Museum‘. Das Schreiben wird formal als Einwendung gem. § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) gewertet, da aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan und Anlagen in der Zeit vom 12.11. – 26.11.2012 jede Einwohnerin und jeder Einwohner Einwendungen formulieren kann (Anlage 9).
Dies gilt auch für die Einwendungen der Arbeitsgemeinschaft der Schulpflegschaftsvorsitzenden der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten körperlich und motorische Entwicklung und dem Förderschwerpunkt Sehen (Blinde) in NRW - kurz AG Schulpflegschaften - (Anlage 10). Die Einwendung richtet sich gegen die therapeutische Versorgung aufgrund des mit LA Vorlage 13/ 935 ausgesetzten Therapeutenschlüssels an den rheinischen Förderschulen.
Die Verwaltung schlägt mit der Vorlage 13/2618 vor die Einwendungen zurückzuweisen.