Nach § 10 Abs. 2 der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung berät der Finanz- und Wirtschaftsauschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan. In der nachfolgenden Begründung wird der derzeitige Beratungsstand des Entwurfes des Haushaltes 2013 einschl. Veränderungsnachweis im Einzelnen dargestellt.