Im Rahmen der Reise besichtigten die Teilnehmenden Einrichtungen, in denen für Menschen mit geistiger Behinderung im stationären sowie im ambulanten Setting die vollen Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und Teilhabeleistungen (SGB XII) realisiert werden. Für die Weiterentwicklung der Leistungsangebote der LVR-HPH-Netze wurden wertvolle Informationen und Eindrücke gewonnen. Es wurde deutlich, dass die Realisierung beider Leistungen in einer Einrichtung grundsätzlich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich ist. Die strukturellen Bedingungen der besichtigten stationären Angebote unterscheiden sich erheblich von denen der LVR-HPH-Netze. Die dezentralen, gemeindeintegrierten Wohnangebote mit Selbstversorgung im Rheinland erscheinen wesentlich geeigneter um Teilhabe und Inklusion zu realisieren als Einrichtungen, die schon aufgrund ihrer Größe eine Besonderung darstellen.