LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2605
öffentlich
Datum:
11/26/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Weber
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsversammlung19.12.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 des Landschaftsverbandes Rheinland, Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses und Entlastung der LVR- Direktorin
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 des Landschaftsverbandes wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW entsprechend der Vorlage 13 / 2605 festgestellt.
2. Der in 2011 entstandene Jahresfehlbetrag wird aufgrund der Vorgaben des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 39.708.014,48 € gedeckt.
3. Der LVR-Direktorin wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung erteilt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

Die  Ergebnisrechnung 2011 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 39.708.014,48 € aus (2010: Fehlbetrag in Höhe von 26.708.536,52 €).

Die Bilanzsumme hat sich zum 31.12.2011 mit 2.918 Mio. € gegenüber dem 01.01.2011 mit 3.113 Mio. € um 195 Mio. € verringert.

Dies ist in erster Linie auf die Ausbuchung des Beteiligungswertes der Gewährträgerschaft an der NRW.BANK AöR aus dem Finanzanlagevermögen bzw. der Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung in Höhe von 120 Mio. € zurückzuführen.


Begründung: