Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Die Ergebnisrechnung 2011 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 39.708.014,48 € aus (2010: Fehlbetrag in Höhe von 26.708.536,52 €).
Die Bilanzsumme hat sich zum 31.12.2011 mit 2.918 Mio. € gegenüber dem 01.01.2011 mit 3.113 Mio. € um 195 Mio. € verringert.
Dies ist in erster Linie auf die Ausbuchung des Beteiligungswertes der Gewährträgerschaft an der NRW.BANK AöR aus dem Finanzanlagevermögen bzw. der Inanspruchnahme der gebildeten Rückstellung in Höhe von 120 Mio. € zurückzuführen.