Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 18.09.2012 das Gesetz zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Dieses enthält sowohl direkte als auch indirekte Änderungen der Landschaftsverbandsordnung, welche insbesondere Auswirkungen auf die Entschädigung für abhängig Erwerbstätige und haushaltsführende Personen, die eine Mandatstätigkeit ausüben, haben.
Die Satzung des Landschaftsverbandes Rheinland über die Entschädigung der Mitglieder der Landschaftsversammlung und der sachkundigen Bürger in den Ausschüssen (Entschädigungssatzung) vom 19. Januar 1995 muss an diese neue Rechtslage angepasst werden.