In seiner Sitzung am 28.01.2011 hat der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für ein Internes Kontrollsystem für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen. Hierbei sollten die implementierten Kontrollsysteme zur Sicherstellung von BaföG-Ansprüchen besondere Berücksichtigung finden.
Mit Vorlage 13/ 952/1 wurde der Sachstand der derzeitig installierten Kontrollverfahren der Leistungs- und Einnahmesachbearbeitung, die bestehenden Schnittstellen in den betroffenen Bereichen und die Struktur des derzeitigen Internen Kontrollsystems dargestellt.
Mit gleicher Vorlage 13/952/1 wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Weiterentwicklung des Kontrollsystems eine Vereinheitlichung der Kontrollen sowie die Entwicklung eines transparenten Dokumentationssystems verbunden mit einem Controlling vorgeschlagen.
Mit dieser Vorlage berichtet die Verwaltung über das erarbeitete Konzept für ein Internes Kontrollsystem für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, welches folgende Aspekte berücksichtigt:
· Sicherstellung eines 100 % 4-Augenprinzips bei der Erfassung der Eingaben der Leistungsentgelte im Konditionentool
· Systematische und standardisierte Überprüfung von 10 Einzelfällen pro Mitarbeiter/-in und Jahr
· Einführung halbjährlicher IKS - Gespräche
· Einheitliche Dokumentation und Einführung eines Controllings.
Die Implementierung dieses IKS-Systems ist mitbestimmungspflichtig, Dezernat 1 ( Fachbereich 12) hat daher am 26.06.2012 das förmliche Mitbestimmungsverfahren mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung des Dezernates 7 eingeleitet. Sowohl der Personalrat als auch die Schwerbehindertenvertretung haben daraufhin mitgeteilt, dass sie der Maßnahme nicht zustimmen und um Erörterung bitten. Da unter anderem ggf. eine Verletzung von Daten- und Personenschutz gesehen wurde, hat der Fachbereich 12 bei dem Datenschu
tz beauftragten eine datenschutzrechtliche Einschätzung angefordert. Diese Stellungnahme liegt seit dem 25.10.2012 vor. Danach werden die beabsichtigten Maßnahmen nicht als Verletzung der Datenschutz- bzw. Personenschutzvorschriften bewertet. Der Fachbe reich 12 wird nunmehr das Verfahren fortsetzen. Nach Abschluss des Erörterungsverfahrens kann auf der Basis des Ergebnisses die Umsetzung der mit der Vorlage dargestellten Maßnahmen erfolgen.