LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2543
öffentlich
Datum:
11/20/2012
Dienststelle:
Fachbereich 73
Bearbeitung:
Fr. Hoffmann-Badache
Sozialausschuss27.11.2012empfehlender Beschluss
Ausschuss für den LVR-Verbund Heilpädagogischer Hilfen12.12.2012zur Kenntnis
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.12.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss17.12.2012Beschluss
Kommission Inklusion21.02.2013zur Kenntnis
Tagesordnungspunkt:
LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung
Beschlussvorschlag:
Für ein LVR-Anreizprogramm zur Konversion stationärer Wohnangebote und zur Förderung einer inklusiven Sozialraumentwicklung werden in den Haushaltsjahren 2013 bis 2015 insgesamt 3 Mio. € bereit gestellt. Projektanträge zu den in der Vorlage 13/2543 beschriebenen Handlungsfeldern können an das LVR-Dezernat Soziales und Integration gestellt werden. Die Bewilligung von Fördergeldern erfolgt projektbezogen auf Vorschlag der Verwaltung durch den Sozialausschuss.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L U B E K
Zusammenfassung:

Das LVR-Anreizprogramm ermöglicht Trägern von Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Konzepte zur Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär", die zugleich einen Beitrag zum Abbremsen des Kostenanstiegs in der Eingliederungshilfe leisten. In vier Handlungsfeldern können Projekte eingereicht werden, die bei einer Laufzeit von höchstens 3 Jahren einen Beitrag zur Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse für die daran partizipierenden Menschen mit Behinderung leisten. Eingereichte Projekte werden von der Verwaltung bewertet und bei positiver Bewertung dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt.


Begründung:
Anlagen: