Das LVR-Anreizprogramm ermöglicht Trägern von Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung eine finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung innovativer Konzepte zur Umsetzung des Grundsatzes "ambulant vor stationär", die zugleich einen Beitrag zum Abbremsen des Kostenanstiegs in der Eingliederungshilfe leisten. In vier Handlungsfeldern können Projekte eingereicht werden, die bei einer Laufzeit von höchstens 3 Jahren einen Beitrag zur Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse für die daran partizipierenden Menschen mit Behinderung leisten. Eingereichte Projekte werden von der Verwaltung bewertet und bei positiver Bewertung dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorgestellt.