Menschen mit einer Schwerbehinderung haben im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Anspruch auf ein intensives Arbeitstraining (sog. Jobcoaching), wenn dies zur dauerhaften Sicherung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll und notwendig ist. Im Regelfall wird diese Leistung auf der Basis des § 24 Schwerbehindertenausgleichs-Abgabeverordnung (SchwbAV) als finanzielle Förderung durch das LVR-Integrationsamt bzw. die örtliche Fürsorgestelle bewilligt und die Leistungsempfängerin / der Leistungsempfänger kann diese Leistung bei einer freiberuflichen Arbeitstrainerin / einem freiberufichen Arbeitstrainer oder einer entsprechenden Fachpraxis "einkaufen".
Für hörgeschädigte Menschen existiert diese Möglichkeit nicht, da es rheinlandweit keine Arbeitstrainerin / keinen Arbeitstrainer gibt, welche auf die Arbeit mit Menschen mit einer Hörbehinderung spezialisiert ist und über die notwendigen Kompetenzen, wie z.B. Gebärdensprachkompetenz verfügt.
Das LVR-Integrationsamt hat beim Kölner Integrationsfachdienst des Trägers IFD Köln gGmbH durch eine Finanzierung aus Mitteln der sog. freien Förderung des Sonderprogramms aktion5 in einem dreijährigen Modell zwei Personalstellen für Arbeitstrainerinnen speziell für Menschen mit einer Hörbehinderung eingerichtet und finanziert.
Nach erfolgreichem Modellabschluss soll dieses bundesweit einmalige Angebot nun durch eine dauerhafte Regelfinanzierung für 2 Personalstellen bei der IFD Köln gGmbH fortgeführt werden.