LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2535
öffentlich
Datum:
11/14/2012
Dienststelle:
Fachbereich 61
Bearbeitung:
Hr. Rohde
Sozialausschuss27.11.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Jobcoaching für hörgeschädigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rheinland
Beschlussvorschlag:
Der unbefristeten Verlängerung des rheinlandweiten Angebotes eines Arbeitstrainings / Jobcoachings für hörgeschädigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Mitteln der Ausgleichsabgabe auf der Basis der Vorlage 13/2535 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:A 041.04.002
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:156.000,- €
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehaltenja
Unterschrift:
In Vertretung


H o f f m a n n - B a d a c h e 
Zusammenfassung:

Menschen mit einer Schwerbehinderung haben im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben Anspruch auf ein intensives Arbeitstraining (sog. Jobcoaching), wenn dies zur dauerhaften Sicherung des Arbeitsverhältnisses sinnvoll und notwendig ist. Im Regelfall wird diese Leistung auf der Basis des § 24 Schwerbehindertenausgleichs-Abgabeverordnung (SchwbAV) als finanzielle Förderung durch das LVR-Integrationsamt bzw. die örtliche Fürsorgestelle bewilligt und die Leistungsempfängerin / der Leistungsempfänger kann diese Leistung bei einer freiberuflichen Arbeitstrainerin / einem freiberufichen Arbeitstrainer oder einer entsprechenden Fachpraxis "einkaufen".

Für hörgeschädigte Menschen existiert diese Möglichkeit nicht, da es rheinlandweit keine Arbeitstrainerin / keinen Arbeitstrainer gibt, welche auf die Arbeit mit Menschen mit einer Hörbehinderung spezialisiert ist und über die notwendigen Kompetenzen, wie z.B. Gebärdensprachkompetenz verfügt.

Das LVR-Integrationsamt hat beim Kölner Integrationsfachdienst des Trägers IFD Köln gGmbH durch eine Finanzierung aus Mitteln der sog. freien Förderung des Sonderprogramms aktion5 in einem dreijährigen Modell zwei Personalstellen für Arbeitstrainerinnen speziell für Menschen mit einer Hörbehinderung eingerichtet und finanziert.

Nach erfolgreichem Modellabschluss soll dieses bundesweit einmalige Angebot nun durch eine dauerhafte Regelfinanzierung für 2 Personalstellen bei der IFD Köln gGmbH fortgeführt werden.  


Begründung:
Anlagen:
  • Keine Anlagen vorhanden