Die Landschaftsversammlung hat jährlich über die Zuweisung von Mitteln der Ausgleichsabgabe nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) an die örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten und dem Gemeindeverband Städteregion Aachen durch Satzung zu entscheiden.
Auf Anregung des Sozialausschusses werden bei der Berechnung die Daten verwandt, die das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik des Landes Nordrhein-Westfalen alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 31.12. zur Verfügung stellt. Von diesen werden die Altersgruppen der sich im Arbeitsleben befindenden schwerbehinderten Menschen, die Jahrgänge von 15 bis 65 Jahren, berücksichtigt. Im laufenden Jahr wurde ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 12,8 Mio. EUR an die örtlichen Füsorgestellen bewilligt.
Die Verwaltung schlägt vor, für das Jahr 2013 ebenso zu verfahren.