Zur fachlichen und finanziellen Weiterentwicklung der Leistungen nach § 67 SGB XII im Rheinland haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Landschaftsverband Rheinland Vereinbarungen zu den ambulanten Leistungen zum selbständigen Wohnen einerseits und den Beschäftigungsprojekten andererseits abgeschlossen. Durch diese Vereinbarungen wird im Bereich Wohnen ein zeitbasiertes Dienstleistungsstundensystem mit einem Leistungsentgelt in Höhe von 48,44 € je Dienstleistungsstunde eingeführt. Die Leistungsentgelte für die Beschäftigungsprojekte werden um 8,36 € angehoben, damit ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme ambulanter Unterstützungsleistungen zum selbständigen Wohnen nicht mehr erforderlich. Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit bis zum 28.02.2014. Bis dahin soll eine aus Vertretern der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und den Landschaftsverbänden bestehende Arbeitsgruppe die Ergebnisse evaluieren, um entsprechende Erkenntnisse bei Vereinbarungen nach dem 28.02.2014 zu berücksichtigen.