LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2458
öffentlich
Datum:
02/05/2013
Dienststelle:
Fachbereich 24
Bearbeitung:
Frau Lewe-Fiedler / Herr Schmidt
Kulturausschuss20.02.2013empfehlender Beschluss
Bauausschuss22.02.2013Beschluss
Tagesordnungspunkt:
LVR-Archäologischer Park Xanten
Neubau Besucherzentrum Süd;
hier: Vorstellung der Planung und der Kosten
Beschlussvorschlag:
Der Planung und den Kosten in Höhe von 1.800.740,00 €, bei anteiliger Förderung des Landes NRW in Höhe vohn 1.002.600 € zu den zuwendungsfähigen Ausgaben, für den Neubau des Besucherzentrums Süd für den LVR-Archäologischen Park in Xanten wird gemäß Vorlage 13/2458 zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:1.002.600 €
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

1.800.740 €
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung

H ö t t e 
Zusammenfassung:

Das derzeitige Eingangsgebäude Ost im Archäologischen Park Xanten ist nur ein vom Museumsbesucher nicht begehbarer Kiosk. Das derzeitige Eingangsgebäude Süd in Containerbauweise erlaubt nur den Ticketverkauf. 

Gemäß fortgeschriebenen Beschluss zur Entwicklungskonzeption des LVR-Archäologischen Park Xanten (LVR-APX), zuletzt Vorlage 13/2524 vom 17.10.2012; LA Beschluss vom 17.12.2012, sollen u.a. zur Verbesserung der infrastrukturellen Erschließung des Parkgeländes und der städtebaulichen Anbindung an die Xantener Altstadt die Zugangssituationen zum Park optimiert werden.

Die Gesamtkosten betragen inkl. Einrichtungskosten und EPL/BPS 1.800.740 € brutto.

Im Rahmen des Stadterneuerungsprogrammes (Städtebauförderung – Städtebaulicher Denkmalschutz) ist im Programmjahr 2012 eine Zuwendung von 1.002.600 € zu zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von 1.671.000 € bereits seit 6.12.2012 bewilligt (Zuwendungsbescheid Nr. 04/011/12).


Begründung:
Anlagen: