Der Landschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2012 auf Empfehlung des Finanz- und Wirtschaftsausschusses eine Umstellung der Fahrkostenerstattung für die Beförderung zu den integrativen Kindertagesstätten beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Fahrkostenerstattung für die Beförderung von Kindern mit Behinderung zu integrativen Kindertagesstätten ab Beginn des Kindergartenjahres 2012/2013 sukzessive auslaufen zu lassen, es sei denn, Art und Schwere der Behinderung oder besondere soziale Härten machen den Besuch der Einrichtung ansonsten unmöglich.
Die Verwaltung berichtet über die mit der Neuregelung gemachten Erfahrungen.