LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/2394
öffentlich
Datum:
10/12/2012
Dienststelle:
Fachbereich 44
Bearbeitung:
Frau Wildanger
Schulausschuss31.10.2012empfehlender Beschluss
Finanz- und Wirtschaftsausschuss14.11.2012empfehlender Beschluss
Ausschuss für Personal und allgemeine Verwaltung19.11.2012empfehlender Beschluss
Landschaftsausschuss23.11.2012Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Therapeutisches Personal an den LVR-Förderschulen
Beschlussvorschlag:
Der in der Vorlage Nr. 13/2394 beschriebene Qualitätsstandard für die therapeutischen Leistungen an den LVR-Förderschulen wird festgeschrieben und umgesetzt. Physiotherapeutische und ergotherapeutische Leistungen werden ausschließlich durch LVR-Therapeutinnen und LVR-Therapeuten erbracht. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Projektes "Entwicklung neuer Steuerungsmodelle zur Sicherung und Optimierung der therapeutischen Behandlungen für die Schülerinnen und Schüler an den LVR-Förderschulen" gemäß der Vorlage Nr.13/2394 weiter vorzugehen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
In Vertretung 

H ö t t e 
Zusammenfassung:

Auf der Basis des Eckpunktebeschlusses zum Haushalt 2011 ff. und nach entsprechender Vorbereitung startete die Verwaltung im Sommer 2011 das Projekt „Entwicklung neuer Steuerungsmodelle zur Sicherung und Optimierung der therapeutischen Behandlungen für die Schülerinnen und Schüler an den LVR-Förderschulen". Erarbeitet und festgelegt wurden die Qualitätsstandards der therapeutischen Leistungen sowie die Aufgaben des therapeutischen Personals an den LVR-Förderschulen. In den LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Sehen in Düren und Hören und Kommunikation in Euskirchen sind Therapie, Pflege und Unterricht eng vernetzt. Oft ermöglicht erst die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Professionen den Schülerinnen und Schülern eine Teilhabe am Unterricht. Die ganzheitliche Förderung ist wesentliche Voraussetzung für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Erst durch sie werden die Schülerinnen und Schüler im Sinne der Inklusion umfassend auf ein selbstbestimmtes Leben außerhalb der Förderschule vorbereitet. Die im einzelnen im Vernetzungsmodell Therapie, Pflege und Unterricht dargestellten Leistungen sind deshalb unverzichtbar. Festgelegt wurden als Aufgaben des therapeutischen Personals:

-   Erbringung der abrechenbaren Solleinheiten (wöchentlich 30 pro 
    Vollzeitkraft, Teilzeitkraft entsprechend geringer),
-   Sicherstellung der erarbeiteten Qualitätsstandards.

Die Umsetzung dieser Vorgaben wurde an den 9 Projektschulen in einer 16-wöchigen Testphase erprobt. An allen Projektschulen steigerte sich die Anzahl der abrechenbaren Leistungen pro besetzte Stelle durchschnittlich auf rd. 25.

Der Einsatz niedergelassener, externer Therapeuten wurde geprüft und auf den logopädischen Bereich begrenzt.

Das therapeutische Personal des LWL und des LVR wurden insbesondere im Hinblick auf den Qualitätsstandard, die Aufgaben des therapeutischen Personals sowie die Steuerungsmaßnahmen gegenübergestellt und "bewertet".  

Eine Personalsteuerung nach ärztlicher Verordnungslage, d.h. nach den Behandlungseinheiten der einzelnen Schule, ist grundsätzlich auch für die LVR-Förderschulen denkbar. Voraussetzung hierfür ist eine belastbare Verordnungslage pro Schule und zwar für mindestens ein Jahr. Eine solche liegt jedoch bislang weder für die Projektschulen und erst recht nicht für die restlichen 13 Förderschulen vor. Zum einen ist derzeit als Grundlage für eine Personalbemessung zu unsicher, in welcher Höhe die Steigerung im Jahresdurchschnitt unter Aufrechterhaltung des Qualitätsstandards möglich ist. Zum anderen war eine systematische Analyse der Auswirkungen der Steigerung der abrechenbaren Leistungen, insbesondere unter Berücksichtigung des Qualitätsstandards, in dem kurzen Zeitraum nicht möglich.

Ziel des Kernteams ist deshalb, zum einen die Refinanzierung der therapeutischen Leistungen durch die Anwendung der bereits gewonnenen Erkenntnisse zu erhöhen und zum anderen zu prüfen, ob die Steuerung der Personalbemessung nach der schulspezifischen Verordnungslage, d.h. den Behandlungseinheiten, auch an den LVR-Förderschulen sinnvoll ist. Hierfür muss zunächst eine belastbare Grundlage geschaffen werden.

Weiteres Vorgehen:                                                                                                                            Um diese Ziele zu erreichen, sind folgende Maßnahmen beabsichtigt:

Bis Ende 2012:
Vermittlung der gewonnenen Erkenntnisse i.S. eines Wissenstransfers an die restlichen 13 LVR-Förderschulen mit therapeutischem Personal und Überprüfung der Freistellungen für die therapeutischen Leitungen

Im Zeitraum 01.01.2013 - 31.12.2013:
Umsetzung der bisherigen Erkenntnisse an allen 22 Förderschulen mit therapeutischem Personal im Sinne eines umfassenden Probelaufes einschließlich Controlling und unter Fortführung des Projektes

Im Frühjahr/Sommer 2013
Prüfung, ob die Steuerung der Personalbemessung nach der schulspezifischen Verordnungslage, d.h. den Behandlungseinheiten, an den LVR-Projektschulen sinnvoll ist und ggfs. Umsetzung ab dem Schuljahr 2013/2014 an den LVR-Projektschulen   



Anschließend

Evaluation der Ergebnisse unter Einbeziehung der Erfahrungen mit dem Einsatz niedergelassener, externer Logopäden an den Schulen.


Fazit:
Das Kernteam ist zuversichtlich, dass es ein Modell zur qualitätserhaltenden Steuerung der therapeutischen Behandlungen unter Abdeckung des Bedarfs an therapeutischen Maßnahmen auf diesem Weg entwickeln wird.

     


Begründung: