Die Dokumentation der Fachtagung „Suchtkrankheit und Armut - Suchtkrank durch Armut – Arm durch Suchtkrankheit“ (vgl. Vorlage Nr. 13/1725) nahm der Gesundheitsausschuss zum Anlass, die Verwaltung mit einer zusammenfassenden Darstellung zu der Frage zu beauftragen, wie die einzelnen LVR-Kliniken dieser Problematik entgegenwirken.
Eine von der LVR-Koordinationsstelle Sucht durchgeführte strukturierte Abfrage im LVR-Klinikverbund (ohne LVR-Klinik für Orthopädie Viersen) ergab folgendes Ergebnis:
o In allen LVR-Kliniken ist es im wesentlichen die Aufgabe der jeweiligen Sozialdienste, die wirtschaftliche und soziale Situation der Patientinnen und Patienten zu klären und bei drohender Verarmung oder bereits bestehender Armut entsprechende Unterstützungsleistungen anzubieten bzw. einzuleiten.
o Um den Anteil an Behandlungsabbrüchen/Rückfällen und damit verbunden höheren Risiken zur Verarmung und Armut zu verringern, betreiben alle LVR-Kliniken ein Entlassmanagement zur Sicherstellung der Versorgungskontinuität.
o Auf Grund des komplexen Hilfebedarfs von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung kommt der Vernetzung im Rahmen der kommunalen Suchtkrankenhilfe eine besondere Bedeutung zu. Alle LVR-Kliniken verfügen über gute Kooperationsbeziehungen zu den entsprechenden Einrichtungen des Suchthilfesystems und angrenzender Institutionen in der jeweiligen Versorgungsregion; zum Teil bestehen schriftliche Kooperationsvereinbarungen.
o Verbesserungspotential wird vorrangig in einer engeren Zusammenarbeit mit den regionalen Jobcentern gesehen.