Ergänzungsvorlage-Nr. 13/226/1
Beschlussvorschlag:
„1. Der Landschaftsausschuss beschließt (für die Schulen in der Zuständigkeit des Schulausschusses),
1.1 dass als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der LVR- Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der jeweiligen LVR-Schulen für Kranke gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW ein Mitglied der im Schulausschuss vertretenen Fraktionen entsandt wird.
Benannt werden als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Tondorf
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus
für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Dipl. Ing. Schreinemacher
Die Entsendung der stimmberechtigten Vertreterin bzw. des stimmberechtigten Vertreters in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion.
Die stimmberechtigte Vertreterin bzw. der stimmberechtigte Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Schulausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wird durch die Fraktion festgelegt.
Benannt werden als stimmberechtigte Stellvertreterin bzw. stimmberechtigter Stellvertreter:
für Herrn Tondorf: Frau Pantel
für Frau Weiden-Luffy: alle ordentlichen Mitglieder der SPD-Fraktion im Schulausschuss
für Frau Peters: Frau Janicki
für Herrn Stachelhaus: Frau Dr. Strack-Zimmermann, FDP-Fraktionsmitglieder im Schulausschuss
für Herrn Busche: Frau Fink, Frau Mohr-Simeonidis
für Herrn Dipl. Ing. Schreinemacher: Herr Scholz
1.2. dass als beratende Vertreterinnen bzw. als beratende Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der jeweiligen LVR-Schule für Kranke gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW drei Mitglieder der im Schulausschuss vertretenen anderen Fraktionen – je Fraktion nur ein Mitglied - entsandt werden, d.h. der Fraktionen, für die aufgrund des Rotationsprinzips keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. kein stimmberechtigter Vertreter in die jeweilige Schulkonferenz, entsandt wird. Die Entsendung der drei beratenden Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion, die keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. keinen stimmberechtigten Vertreter entsendet.
Benannt werden als beratende Vertreterin bzw. als beratender Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Kühme
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus
für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Bayer
Die beratende Vertreterin bzw. der beratende Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Schulausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wird durch die Fraktion festgelegt.
Benannt werden als beratende Stellvertreterin bzw. als beratender Stellvertreter:
für Herrn Kühme: Frau Tschepe
für Frau Weiden-Luffy:alle ordentlichen Mitglieder der SPD-Fraktion im Schulausschuss
für Frau Peters: Frau Janicki
für Herrn Stachelhaus: Frau Strack-Zimmermann, FDP-Fraktionsmitglieder im Schulausschuss
für Herrn Busche: Frau Fink, Frau Mohr-Simeonidis
für Herrn Bayer: Herr Scholz
1.3 dass der Wechsel in den Rotationsverfahren zu jedem neuen Besetzungsverfahren einer Schulleiterin/eines Schulleiters stattfindet.
2. Der Landschaftsausschuss beschließt (für die Schulen in der Zuständigkeit des Landesjugendhilfeausschusses),
2.1. dass als zu entsendende stimmberechtigte Vertreterin bzw. als zu entsendender stimmberechtigter Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der LVR- Förderschulen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW ein Mitglied der im Landesjugendhilfeausschuss vertretenen Fraktionen entsandt wird.
Benannt werden als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Tondorf
für die SPD-Fraktion: Herr Weber
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Bahr
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus
für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
Die Entsendung der stimmberechtigten Vertreterin bzw. des stimmberechtigten Vertreters in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion.
Die stimmberechtigte Vertreterin bzw. der stimmberechtigte Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Landesjugendhilfeausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wird durch die Fraktion festgelegt.
Benannt werden als stimmberechtigte Stellvertreterin bzw. als stimmberechtigter Stellvertreter:
für Herrn Tondorf: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Weber: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Bahr: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Stachelhaus: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Busche: Frau Fink
2.2. dass als beratende Vertreterinnen bzw. als beratende Vertreter des Schulträgers in die jeweilige Schulkonferenz der LVR- Förderschulen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung gem. § 61 Abs.2 SchulG NRW drei Mitglieder der im Landesjugendhilfeausschuss vertretenen anderen Fraktionen – je Fraktion nur Mitglied - entsendet werden, d.h. der Fraktionen, für die aufgrund des Rotationsprinzips keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. kein stimmberechtigter Vertreter in die jeweilige Schulkonferenz, entsandt wird. Die Entsendung der drei beratenden Vertreterinnen bzw. Vertreter in die Schulkonferenz erfolgt nach dem Rotationsprinzip und zwar nach der Reihenfolge der Größe der einzelnen Fraktionen, beginnend mit der größten Fraktion, die keine stimmberechtigte Vertreterin bzw. keinen stimmberechtigten Vertreter entsendet.
Benannt werden als beratende Vertreterin bzw. als beratender Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Kühme
für die SPD-Fraktion: Frau Schmerbach
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Schmitt-Promny
für die FDP-Fraktion: Frau Dr.Strack-Zimmermann
für die Fraktion Die Linke:Herr Meurer
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Scholz
Die beratende Vertreterin bzw. der beratende Vertreter kann sich durch ein anderes Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der jeweiligen Fraktion im Landesjugendhilfeausschuss vertreten lassen, der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin wird durch die Fraktion festgelegt.
Benannt werden als beratende Stellvertreterin bzw. als beratender Stellvertreter:
für Herrn Kühme: CDU Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Frau Schmerbach :SPDFraktionsmitglieder nach Alphabet
für Frau Schmitt-Promny: Bündnis 90/Die Grünen Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Frau Dr. Strack-Zimmermann:Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Meurer: Herr Schulte
für Herrn Scholz: Herr Zimmermann
2.3 dass der Wechsel in den Rotationsverfahren zu jedem neuen Besetzungsverfahren einer Schulleiterin/eines Schulleiters stattfindet.“
Begründung der Vorlage Nr. 13/:226/1:
Die Fraktionen im Schulausschuss haben in der Sitzung am 30.04.2010 gemäß der Vorlage Nr. 13/226 die stimmberechtigten bzw. (stell-) Vertretungen für die Entsendung in die jeweilige Schulkonferenz der LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung; Hören und Kommunikation; Sehen; Sprache und der jeweiligen LVR-Schulen für Kranke benannt bzw. beschlossen, dass die fehlenden Angaben nachgereicht werden können.
1.1 Benannt werden als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Tondorf
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus
für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Dipl. Ing. Schreinemacher
1.2 Benannt werden als stimmberechtigte Stellvertreterin bzw. stimmberechtigter Stellver-treter:
für Frau/Herrn Tondorf: Frau Pantel
für Frau Weiden-Luffy: alle ordentlichen Mitglieder der SPD-Fraktion im Schulausschuss
für Frau Peters: Frau Janicki
für Herrn Stachelhaus: Frau Dr. Strack-Zimmermann, FDP-Fraktionsmitglieder im Schul-ausschuss
für Herrn Busche: Frau Fink, Frau Mohr-Simeonidis
für Herrn Dipl. Ing. Schreinemacher: Herr Scholz
2.1 Benannt werden als beratende Vertreterin bzw. als beratender Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Kühme
für die SPD-Fraktion: Frau Weiden-Luffy
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Peters
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus
für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Bayer
2.2 Benannt werden als beratende Stellvertreterin bzw. als beratender Stellvertreter:
für Herrn Kühme : Frau Tschepe
für Frau Weiden-Luffy: alle ordentlichen Mitglieder der SPD-Fraktion im Schulausschuss
für Frau Peters: Frau Janicki
für Herrn Stachelhaus: Frau Dr. Strack-Zimmermann, FDP-Fraktionsmitglieder im Schul-ausschuss
für Herrn Busche: Frau Fink, Frau Mohr-Simeonidis
für Herrn Bayer: Herr Scholz
2. Die Fraktionen im Landesjugendhilfeausschuss haben in der Sitzung am 12.05.2010 gemäß der Vorlage Nr. 13/226 die stimmberechtigten bzw. (stell-) Vertretungen für die Entsendung in die jeweilige Schulkonferenz der LVR-Förderschulen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung benannt bzw. beschlossen, dass die fehlenden Angaben nachgereicht werden können.
Benannt werden als stimmberechtigte Vertreterin bzw. als stimmberechtigter Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Tondorf
für die SPD-Fraktion: Herr Weber
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Herr Bahr
für die FDP-Fraktion: Herr Stachelhaus
für die Fraktion Die Linke.: Herr Busche
Benannt werden als stimmberechtigte Stellvertreterin bzw. als stimmberechtigter Stellvertreter:
für Herrn Tondorf: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Weber: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Bahr: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Stachelhaus: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Herrn Busche: Frau Fink
Benannt werden als beratende Vertreterin bzw. als beratender Vertreter:
für die CDU Fraktion: Herr Kühme
für die SPD-Fraktion: Frau Schmerbach
für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Frau Schmitt-Promny
für die FDP-Fraktion: Frau Strack-Zimmermann
für die Fraktion Die Linke:Herr Meurer
für die Fraktion Freie Wähler/Deine Freunde: Herr Scholz
Benannt werden als beratende Stellvertreterin bzw. als beratender Stellvertreter:
für Herrn Kühme: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Frau Schmerbach:Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Frau Schmitt-Promny: Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für Frau Dr. Strack-Z immermann:Fraktionsmitglieder nach Alphabet
für H errn Meurer: Herr Schulte
für Herrn Scholz: Herr Zimmermann
In Vertretung
M e r t e n s