Die Verwaltung überprüft systematisch die individuellen Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung, die in stationären Wohneinrichtungen leben bzw. dort einziehen wollen. Parallel werden die Angebote zur ambulanten Unterstützung konsequent ausgebaut, um auch Menschen das Leben in einer eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen, die in der Vergangenheit auf Grund ihres Unterstützungsbedarfes auf ein Wohnheim verwiesen werden mussten. Die Zuständigkeit vorrangiger Leistungsträger für die erforderlichen Leistungen wird in jedem Einzelfall geprüft und im Rahmen der gesetzlichen Regelungen eingefordert.
Aus Sicht der Sozialhilfeträger existieren Schnittstellenprobleme und Reformbedarfe im gegliederten Sozialleistungssystem.