Am 05.10.2011 fand das Beteiligungsverfahren der Mitgliedskörperschaften zur Aufstellung der Haushaltssatzung 2012 gem. § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung und § 55 Kreisordnung NRW statt. Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte erhoben 22 Mitgliedskörperschaften Einwendungen gem. §§ 55 KrO NRW i.V.m. 22 Abs. 4 LVerbO gegen
- die Berechnung der Schlüsselzuweisungen
- die ausgewiesene Landschaftsumlage sowie
- die Abschreibung der RWE-Aktien.
Zusätzlich erhob der Kreis Kleve mit Schreiben vom 09.11.2011 Einwendungen gem. der oben genannten Rechtsvorschriften gegen die im LVR-Haushalt berücksichtigten freiwilligen Leistungen.
Die Verwaltung schlägt mit der Vorlage 13/ 1873 der Landschaftsversammlung Rheinland vor:
Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Höhe der Umlagegrundlagen dem Grunde nach anzuerkennen. Die Einwendungen laufen aber ins Leere, weil sich ein entsprechender Mehrbedarf ergeben hat, zu dessen Deckung die Mehrerträge erforderlich sind.
2. Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Abschreibung der RWE Aktien als unbegründet zurückzuweisen.
3. Die Einwendungen des Kreises Kleve zu den freiwilligen Leistungen des LVR ebenfalls zurückzuweisen.