LVIS Recherche - Vorlage
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 13/1873
öffentlich
Datum:
01/31/2012
Dienststelle:
Fachbereich 21
Bearbeitung:
Frau Kremer
Finanz- und Wirtschaftsausschuss01.02.2012empfehlender Beschluss
Tagesordnungspunkt:
Einwendungen gegen die Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorschlag:
Gemäß Vorlage 13/ 1873 werden:
1. die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Höhe der Umlagegrundlagen dem Grunde nach anerkannt, laufen aber ins Leere, weil sich ein entsprechender Mehrbedarf ergeben hat, zu dessen Deckung die Mehrerträge erforderlich sind;
2. die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Abschreibung der RWE Aktien als unbegründet zurückgewiesen;
3. die Einwendungen des Kreises Kleve zu den freiwilligen Leistungen des LVR zurückgewiesen.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe:
Erträge:
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan

Einzahlungen:
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:

Jährliche ergebniswirksame Folgekosten:
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten
Unterschrift:
L u b e k
Zusammenfassung:

Am 05.10.2011 fand das Beteiligungsverfahren der Mitgliedskörperschaften zur Aufstellung der Haushaltssatzung 2012 gem. § 23 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung und § 55 Kreisordnung NRW statt. Im Rahmen ihrer Beteiligungsrechte erhoben 22 Mitgliedskörperschaften Einwendungen gem. §§ 55 KrO NRW i.V.m. 22 Abs. 4 LVerbO gegen

- die Berechnung der Schlüsselzuweisungen

- die ausgewiesene Landschaftsumlage sowie

- die Abschreibung der RWE-Aktien.

Zusätzlich erhob der Kreis Kleve mit Schreiben vom 09.11.2011 Einwendungen gem. der oben genannten Rechtsvorschriften gegen die im LVR-Haushalt berücksichtigten freiwilligen Leistungen.

Die Verwaltung schlägt mit der Vorlage 13/ 1873 der Landschaftsversammlung Rheinland vor:

Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Höhe der Schlüsselzuweisungen und der Höhe der Umlagegrundlagen dem Grunde nach anzuerkennen. Die Einwendungen laufen aber ins Leere, weil sich ein entsprechender Mehrbedarf ergeben hat, zu dessen Deckung die Mehrerträge erforderlich sind.

2. Die gemeinschaftlichen Einwendungen der 22 Mitgliedskörperschaften bezüglich der Abschreibung der RWE Aktien als unbegründet zurückzuweisen.


3. Die Einwendungen des Kreises Kleve zu den freiwilligen Leistungen des LVR ebenfalls zurückzuweisen.


Begründung:
Anlagen: