Zusammenfassung zur Ergänzungsvorlage Nr. 13/1859/2:
Bezüglich der Finanzierung der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder beim LVR besteht eine unklare Rechtslage. Um sicherzustellen, dass dem LVR keine Nachteile entstehen, wird vorgeschlagen, die Personal- und Sachkosten der Fondsverwaltung jährlich in Rechnung zu stellen. Falls die Fondsmittel für die notwendigen Leistungen an die Antragsteller nicht ausreichen sollten, können die dem LVR aus dem Fonds erstatteten Kosten bedarfsgerecht dem Fonds wieder zugeführt werden.