Der Krankenhausausschuss 1 hat am 10.11.2011 im Zuge seiner Beratung über den Tod eines Patienten und der Problematik der verspäteten Information der Angehörigen die Verwaltung beauftragt, einen Bericht über den EDV-gestützten Prozess der Erfassung der Patientendaten und deren Vollständigkeit bzw. Plausibilität anzufertigen.
In den LVR-Kliniken werden die Patientendaten im Krankenhausinformationssystem (KIS) elektronisch erfasst. Nur wenige Datenfelder sind im Aufnahmeprozess als Pflichtfelder angelegt, um auch in akuten Aufnahmesituationen eine Datenerfassung durchführen zu können.
Die Daten der Kontaktpersonen einer aufgenommenen Patientin bzw. eines aufgenommenen Patienten gehören nicht zu den Pflichtaufgaben. Die Vollständigkeit grundlegender Daten kann jedoch im Laufe des Aufenthalts mit Hilfe von Arbeitslisten überprüft und vervollständigt werden. Die Verwaltung prüft derzeit, wie die Vollständigkeitskontrolle optimiert werden kann.