Vorlage-Nr. 13/1598
Begründung 13/1598:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist gemäß § 23 Abs. 2 LVerbO in Verbindung mit § 117 GO NRW zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes verpflichtet. Dieser Bericht ist jährlich bezogen auf den Abschlussstichtag des Gesamtabschlusses fortzuschreiben und dem Gesamtabschluss beizufügen.
Da der LVR erstmals zum 31.12.2010 einen Gesamtabschluss (Konzernabschluss) erstellt, ist abweichend zum Vorjahresbericht der Titel des vorliegenden Beteiligungsberichtes auf den Stichtag bezogen umgestellt worden. Entsprechendes gilt für das Vorlagenverzeichnis, die Angaben zur Organbesetzung und die Liste der Mitgliedschaften.
Mit dem vorgelegten Beteiligungsbericht soll der politischen Vertretung des LVR sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern ein umfassender und kontinuierlicher Überblick über die bestehenden Beteiligungen und ihre wirtschaftliche Entwicklung gegeben werden.
Der Beteiligungsbericht des LVR liefert unter anderem Informationen über die
- Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
- Beteiligungsverhältnisse,
- Gremienbesetzung bei den Beteiligungsgesellschaften und
- wirtschaftliche Lage im Geschäftsjahr 2010.
Er bildet somit eine Basis für zukünftige Entscheidungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung.
Die wirtschaftliche Entwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird vor allem anhand der abgebildeten Vorjahreswerte deutlich. Die Auswirkungen auf den Haushalt werden in entsprechender Weise erläutert.
Der Beteiligungsbericht erfüllt damit die gesetzlichen Anforderungen des § 52 GemHVO in vollem Umfang.
Die Darstellung des Engagements, das der LVR für Stiftungen aufbringt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, trägt jedoch zu einer erhöhten Transparenz bei und soll der Öffentlichkeit nicht vorenthalten werden. Gleiches gilt für die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen des LVR.
Der Beteiligungsbericht wird mit gesonderter Post zugestellt.
In Vertretung
H ö t t e