a. In den LVR-Kliniken wird kontinuierlich daran gearbeitet, eine dauerhafte und signifikante Senkung der Dauer und Häufigkeit von Zwangsmaßnahmen zu erreichen. In den verschiedenen Kliniken wurden lokale Qualitätsstandards für die Anordnung und Durchführung von Fixierungen entwickelt. Diese Maßnahmen sind Gegenstand von Zielvereinbarungen zwischen Verbundzentrale und Klinikvorständen.
b. Die Zahl der Fixierungen wird mit Hilfe einer Fixierungsstatistik ausgewertet. Im Vergleich zu den nationalen Daten sind die fallbezogenen Fixierungszahlen der LVR-Kliniken so zu bewerten, dass in den Kliniken des LVR-Klinikverbundes angemessen zurückhaltend mit dieser Form von Zwangsmaßnahme umgegangen wird.
c. Im letzten Jahr und aktuell werden auf Verbundebene weitere Maßnahmen durchgeführt, um die Zahl und Dauer von Zwangsmaßnahmen, hier insbesondere Fixierungen, dauerhaft und nachhaltig zu senken.
d. Videoüberwachung stellt aus Sicht des LVR kein geeignetes Verfahren zur Sicherstellung der ständigen Beaufsichtigung während Fixierungen gem. § 20 PsychKG dar.