Gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung der Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Rheinland und ihrer Ausschüsse hat der Krankenhausausschuss 2 einen Schriftführer/ eine Schriftführerin zu bestellen, der/die neben dem/der Vorsitzenden des Krankenhausausschusses 2 die Niederschrift über die Sitzung des Krankenhausausschusses 2 unterzeichnet.
Es wird vorgeschlagen, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Klinikvorstandes der jeweils ausrichtenden Klinik als Schriftführerin/ Schriftführer zu bestellen. Ihr /Ihm wird die Möglichkeit eingeräumt, die Tätigkeit als Schriftführer / - in auf Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Klinik zu übertragen.
Für den Klinikvorstand
H a u s e r
Vorsitzender des Klinikvorstandes