Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Ergänzungsvorlage-Nr. 13/1022/1
öffentlich
Datum: | 02/23/2011 |
Dienststelle: | Fachbereich 43 |
Bearbeitung: | Herr Balensiefer |
| |
Tagesordnungspunkt:
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
Beschlussvorschlag:
Nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG, jeweils in der zur Zeit geltenden Fassung, wird gemäß Vorlage Nr.13/1022/1 die Profinos gGmbH, Düren, als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | |
Erträge: | | Aufwendungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
| |
Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | |
Unterschrift:
In Vertretung
E l z e r
Begründung der Vorlage Nr. 13/1022/1:
Der Landesjugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 10.02.2011 die Beratung der Ursprungsvorlage Nr. 13/1022 vertagt und die Verwaltung beauftragt zu klären, ob der Träger eine Zusammenlegung von Kita-Leitungen beabsichtigt.
Die Verwaltung hat mit der profinos gemeinütz. GmbH Kontakt aufgenommen. Der Träger beabsichtigt keine Zusammenlegungen von Kita-Leitungen vorzunehmen.
Ein Erscheinen eines Trägervertreters im LJHA sieht die profinos GmbH als nicht notwendig an, da die Anerkennung nach § 75 SGB VIII davon unabhängig sei.
Die Bründung der Ursprungsvorlage Nr. 13/1022 liegt als Anlage bei.
In Vertretung
E l z e r