Vorlage-Nr. 12/4239
Begründung der Vorlage Nr. 12/4239:
Als Anlage wird eine Aufstellung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen vorgelegt, die die Kämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008 genehmigt hat und die nach § 83 Abs. 2 Satz 1, letzter Halbsatz GO NRW, in Verbindung mit der Zuständigkeits- und Verfahrensordnung für die Ausschüsse, dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis zu geben sind.
Im vorgenannten Zeitraum wurden insgesamt über- und außerplanmäßige Aufwendungen, die dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss zur Kenntnis zu geben sind, in Höhe von 192.000 EURO genehmigt.
Die Deckung ist jeweils bei den Einzelpositionen angegeben.
In Vertretung
H ö t t e