Vorlage-Nr. 12/4045
Beschlussvorschlag:
"Die Finanzierung der Einzelfallberatung erfolgt ab dem Haushaltsjahr 2011 über Honorarabrechnungen gegenüber dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Eine Unterdeckung des Institutes, die durch Beratungsleistungen für Klienten entsteht, denen kein Anspruch auf Eingliederungshilfe durch den LVR zusteht, wird durch einen Zuschuss des LVR abgedeckt.
Die Finanzierung der Einzelfallberatung über Honorarabrechnung wird ab dem Jahr 2009 erprobt.
Die bis zum Jahr 2010 geltenden Beschlüsse zur Förderung des LVR-Institutes für Konsulentenarbeit - Kompass bleiben von der Neuregelung der Finanzierung der Einzelfallberatung unberührt."