Ergänzungsvorlage-Nr. 12/3903/1
Beschlussvorschlag:
"1. Der Wirtschaftsplan-Entwurf 2009 des LVR-Servicebetriebes Viersen einschließlich des Kassenkreditrahmens wird in der Fassung der Vorlage Nr. 12/3903/1 festgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wirtschaftsplan-Entwurf 2009 bis zur Drucklegung noch an die aktuell Entwicklung anzupassen und gegebenenfalls erforderliche Änderungen ohne Einzelaufführung im Veränderungsnachweis bei der Drucklegung des endgültigen Wirtschaftsplanes vorzunehmen, soweit diese Anpassung keine Auswirkungen auf das ausgewiesene Ergebnis hat."
Begründung der Vorlage Nr. 12/3903/1:
Der Krankenhausausschuss 3 hat in seiner Sitzung am 12.01.2009 einstimmig den empfehlenden Beschluss zu der Vorlage Nr. 12/3903 gefasst. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2009 und der Landschaftsausschuss in seiner Sitzung am 30.01.2009 die Beratung der Vorlage Nr. 12/3903 vertagt.
Begründung der Vorlage Nr. 12/3903:
Der Krankenhausausschuss 3 berät in seiner Funktion als Betriebsausschuss gem. § 12 (1) der Betriebssatzung für den Servicebetrieb Viersen den Wirtschaftsplan des Servicebetriebes Viersen.
Mit Vorlage Nr. 12/3861 wurden die gebundenen Exemplare der Wirtschaftsplanentwürfe 2009 als Anlage zum Entwurf des Haushaltsplanes am 12.12.2008 in die Landschaftsversammlung eingebracht.
Im Abschnitt -D- ist der Wirtschaftsplan-Entwurf des Servicebetriebs Viersen abgebildet.
Der Wirtschaftsplanentwurf 2009 ist in seinen Strukturen der derzeitig bekannten Auftragssituation angepasst.
Das Aufwandsvolumen im Erfolgsplan beläuft sich auf 17.407.900 T€, das Ertragsvolumen auf 16.617.900 T€, so dass ein Planverlust von 790.000 T€ ausgewiesen wurde.
Der Vermögensplan-Entwurf (Investitionen/Kreditwirtschaft) für das Wirtschaftsjahr 2009 weist ein Volumen von 230 T€ aus, im Finanzplanungszeitraum 2008 - 2012 werden insgesamt 1.405 T€ ausgewiesen. Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre erforderlich.
Der Höchstbetrag (Ziehungsrahmen) der Kassenkredite ist mit 2.000 T€ veranschlagt worden.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf die vorliegende Druckfassung verwiesen.
Nach bisherigem Kenntnisstand ist eine Aktualisierung des Wirtschaftsplanes nicht erforderlich. Sollte sich noch jetzt nicht absehbarer Änderungsbedarf ergeben, bittet die Verwaltung um Zustimmung erforderliche Anpassungen bei Drucklegung des Planes vornehmen zu können, soweit diese Änderungen keine Auswirkung auf das ausgewiesene Planergebnis haben.
F e c h n e r
stv. Betriebsleiter