Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland
Vorlage-Nr. 12/2975
öffentlich
Datum: | 01/15/2008 |
Dienststelle: | Fachbereich 21 |
Bearbeitung: | Frau Zimmermann |
| |
Tagesordnungspunkt:
Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 07./08.05.2008 in Stuttgart
hier: Benennung einer/eines Delegierten
Beschlussvorschlag:
"Der Landschaftsausschuss benennt gemäß Satzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes als Vertreterin/Vertreter des Landschaftsverbandes Rheinland Frau/Herrn ____________________ zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung am 07./08.05.2008 in Stuttgart."
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr):
Produktgruppe: | PG 043 (Politische Gremien) |
Erträge: | | Aufwendungen: | gem. Entschäd.Satzung |
Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan
| ja | /Wirtschaftsplan | |
Einzahlungen: | | Auszahlungen: | gem. Entschäd.Satzung |
Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan | ja | /Wirtschaftsplan | |
Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme:
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Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: | |
Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten | ja |
Unterschrift:
M o l s b e r g e r
Begründung der Vorlage Nr. 12/2975:
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes tritt gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung in jedem zweiten Jahr zusammen.
Die nächste Mitgliederversammlung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes findet am 07./08.05.2008 in Stuttgart statt. Eine Einladung liegt noch nicht vor. Das Thema dieser Mitgliederversammlung ist noch nicht bekannt.
Gemäß § 3 Abs. 2 der Satzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist der Landschaftsverband Rheinland außerordentliches Mitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und hat gemäß § 5 Abs. 5 der Satzung eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Für die Benennung einer Vertreterin / eines Vertreters zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist ein Beschluss des Landschaftsausschusses erforderlich.
Es können keine Gäste zur Mitgliederversammlung entsandt werden.
Im Auftrag
K a s c h n y