Vorlage-Nr. 12/2965
Beschlussvorschlag:
1. Der Planung und Durchführung der in Vorlage 12/2965 aufgeführten Ausstellungen in den Jahren 2009 ff. wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür notwendigen Zusagen und Verpflichtungen einzugehen.
3. Die gemäß Ziffer 2 gemachten Erklärungen müssen sich in den jeweiligen Jahren im Rahmen von höchstens 60 v. H. der Haushaltsansätze für Ausstellungen (Eigenmittel des Amtes) von 2008 (vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassung durch die Landschaftsversammlung) halten.
4. Für den Archäologischen Park Regionalmuseum Xanten wird eine Ausnahmeregelung von Ziffer 3 in Höhe von 122.600 € zusätzlich genehmigt.
Begründung der Vorlage Nr. 12/2965:
Wie in den Vorjahren sind zur Vermeidung der im Ausstellungsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland in der Vergangenheit während der Übergangswirtschaft aufgetretenen Probleme nachfolgend die Ausstellungsvorhaben mit langfristigem Planungsverlauf für die Haushaltsjahre 2009 ff. dargestellt.
Dabei sind auch die finanziellen Auswirkungen jedes Projektes im Sachkostenbereich genannt.
Die erbetene Handlungsermächtigung für die Verwaltung für Ausstellungen der Jahre 2009 ff. hält sich innerhalb der 60 % der Eigenmittel der Haushaltsansätze des Haushaltsjahres 2008.
Für den Archäologischen Park Regionalmuseum Xanten wird eine Handlungsermächtigung in Ausnahme von der 60 % Regelung beantragt, welche nachgehend erläutert wird.
Es ist bei den Ausstellungen für die Jahre 2009 ff. insgesamt sichergestellt, dass in den Kostenkalkulationen keine Finanzierungsrisiken durch Eintrittserlöse enthalten sind.
In Vertretung
K a r a b a i c