Vorlage-Nr. 12/2848
Beschlussvorschlag:
"1. Dem Abschluss der Neufassung der Satzung zur Stiftung Zollverein und der Satzung der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum wird vorbehaltlich der Genehmigung der Neufassung der Stiftungssatzung Zollverein durch das Innenministerium des Landes NRW sowie vorbehaltlich der sich im Rahmen der Erstellung der Rahmenvereinbarung und der einzelnen Zuwendungsverträge ggf. noch ergebenden weiteren notwendigen Anpassungen gemäß Vorlage Nr. 12/2848 zugestimmt.
2. Die Zustiftung in Höhe von 10.000 € zur unselbständigen Stiftung RuhrMuseum erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Klärung der Übernahme des wirtschaftlichen Risikos für Kostenunterdeckungen am Gesamtstandort Zollverein."
Begründung der Vorlage Nr. 12/2848
In der Vorlage 12/2655/1 wurde die Planung zur Beteiligung des LVR an der Neustrukturierung des Standortes Zollverein und an der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum dargestellt. Der Landschaftsausschuss beauftragte in seiner Sitzung am 31.10.2007 die Verwaltung, die notwendigen weiteren Abstimmungen zum Abschluss der Vereinbarung mit der Stiftung Zollverein, der Satzung und des Stiftungsgeschäftes für die unselbständige Stiftung RuhrMuseum durchzuführen, sowie den Abschluss einer Rahmenvereinbarung der Hauptpartner (Stadt Essen, Land NRW, LVR) zu erzielen. Darüber hinaus sollten sämtliche Rechtsgeschäfte in der endgültigen Fassung der politischen Vertretung erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Zuwendungsverträge der Partner sowie die Rahmenvereinbarung befinden sich derzeit noch im Entwicklungs- bzw. Abstimmungsverfahren.
Die Entwürfe der beiden Stiftungssatzungen (Neufassung der Satzung Stiftung Zollverein und Satzung der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum (siehe Anlagen 1 und 2) wurden nun abschließend zwischen den beteiligten Partnern abgestimmt. Die Neufassung der Satzung Stiftung Zollverein soll nun dem Innenministerium als zuständiger Stiftungsaufsicht zur Genehmigung vorgelegt werden. Zur Gründung der unselbständigen Stiftung RuhrMuseum ist dies stiftungsrechtlich nicht erforderlich. Ziel ist die Gründung der Stiftung RuhrMuseum und Genehmigung der Neufassung der Stiftungssatzung Zollverein durch die Stiftungsaufsicht Anfang 2008. Es ist möglich, dass im Rahmen der Erstellung der Rahmenvereinbarung und der Zuwendungsverträge, die der politischen Vertretung vor Abschluss zur Mitbestimmung vorgelegt werden, sowie im Rahmen des Genehmigungsverfahrens der Stiftungsaufsicht noch Anpassungen der Satzungen erforderlich werden.
Die genaue Organisations- und Gremienstruktur innerhalb der beiden Stiftungen wird im Rahmen einer kurzen Präsentation im Kulturausschuss vorgestellt. Bezüglich der Besetzung der Gremien erfolgt nach Gründung der Stiftungen eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung durch den Landschaftsausschuss.
Entsprechend dem Beschluss des Landschaftsausschusses vom 31.10.2007 werden die Fassungen beider Satzungen nunmehr mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Die Leistung der Stiftungssumme zur Stiftung RuhrMuseum erfolgt entsprechend dem Beschluss zu Vorlage 12/2655/1 erst nach endgültiger Klärung der Übernahme des wirtschaftlichen Risikos für Kostenunterdeckungen am Gesamtstandort Zollverein.
In Vertretung
K a r a b a i c